Wir informieren Sie hiermit, dass gemäß den geltenden Gesetzen * die personenbezogenen Daten aller Gäste , die nach dem 1. September 2021 Beherbergungsdienste in Ungarn in Anspruch nehmen, wie gesetzlich definiert, in der Unterkunftsverwaltungssoftware über das Dokumentenlesegerät des Beherbergungsanbieters erfasst werden können , und dann an einem Gaststandort. Sie müssen es an die Datenbank (VIZA) übermitteln.
Zur Erfassung der Daten legt der Gast , der die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt, dem Beherbergungsbetrieb den zur Identifizierung geeigneten Personalausweis, Führerschein oder Reisedokument vor. Wird das Dokument nicht vorgelegt, wird der Beherbergungsbetrieb die Beherbergungsleistung verweigern . Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung ist der Beherberger berechtigt, den Personalausweis des Gastes zu verlangen , und der Gast ist verpflichtet, ihn vorzulegen .
Bitte planen Sie Ihre Anreise und Anreise entsprechend! Nochmals vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
** Drittstaatsangehörige: Anhang II des Gesetzes von 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen. Personen unter dem Gesetz
Check-in: 14:00 Uhr - Check-out: 10:00 Uhr
Grill, Kochgelegenheit
Kostenloses und schnelles WiFi
Parken ist im Hof oder vor dem Haus, auf der Straße möglich
Kostenlose Nutzung von Fahrrädern